Grundsätzlich lohnt es sich, wenn die Stockwerkeigentümerschaft gemeinsam eine Anlage einbauen lässt. Dies ist nicht nur technisch betrachtet die einfachste Lösung, sondern auch die günstigste: Auf mehrere Parteien verteilt, lässt sich eine Wasserenthärtungsanlage besonders kostensparend betreiben.
Eigener Wasserboiler erforderlich
Doch was, wenn nicht alle Mitglieder einer Stockwerkeigentümerschaft für die Wasserenthärtungsanlage sind? Je nach technischer Situation lässt sich eine solche auch in einer einzelnen Wohnung einbauen – wobei die Voraussetzungen dazu oft nicht gegeben sind: Wasser soll immer vor der Erwärmung – also dem Boiler – enthärtet werden. In eine Wohnung lässt sich eine Wasserenthärtungsanlage also nur einbauen, wenn ein eigener Wasserboiler mit Technikraum bzw. ausreichend grossem Technikschrank vorhanden ist. Ein üblicher Schrankboiler eignet sich meist nicht, ausser er steht auf einem Podest und bietet darunter Platz für die Enthärtungsanlage.
Die Vorteile überzeugen
Die meisten Mehrfamilienhäuser nutzen jedoch die Wassererwärmungsanlage gemeinschaftlich, was auch nur eine gemeinsam genutzte Wasserenthärtungsanlage zulässt. Der einzige Weg ist daher meist, die Nachbarinnen und Nachbarn von den Vorteilen einer Wasserenthärtungsanlage zu überzeugen. Denn diese sorgt nicht nur für mehr Komfort, sondern spart auch Kosten, senkt den Energieverbrauch und erhöht die Lebensdauer sanitärer Installationen.