Damit profitieren alle gleichermassen von weniger Kalk und beteiligen sich auch gemeinsam an den Kosten.

Wasserenthärtung im Stockwerkeigentum: So geht’s

Nicht nur Haus-, auch Stockwerkeigentümer können eine Wasserenthärtungsanlage einrichten lassen. Sie sind dabei sogar im Vorteil, da sie sich die Kosten mit anderen teilen. Schwieriger wird es, wenn nicht alle Parteien mitmachen wollen.

Ob Ein- oder Mehrfamilienhaus: Im Grundsatz unterscheidet sich die Wasserenthärtung kaum. Einzig die Dimensionierung sollte entsprechend angepasst werden, damit für mehrere Haushalte immer genügend enthärtetes Wasser vorhanden ist. Auch braucht es die Zustimmung der Stockwerkeigentümer gemäss dem jeweiligen Reglement.

Anschliessend wird die Wasserenthärtungsanlage meist direkt nach dem Hauptwasserzähler eingebracht – so ist sämtliches Wasser für alle Parteien noch vor dem Wassererwärmer sowie der Verteilung im gesamten Haus enthärtet. Damit profitieren alle gleichermassen von weniger Kalk und beteiligen sich auch gemeinsam an den Kosten.

Wasserenthärtung im Stockwerkeigentum: So geht’s
© Foto von fotoak80 auf adobe.stick.com

Separate Lösungen für Wohnungen

Schwieriger wird es, wenn die Stockwerkeigentümergemeinschaft die Einwilligung nicht erteilt. Ganz verzichten auf enthärtetes Wasser muss man trotzdem nicht. Zum einen lässt sich eine Anlage auch in einer Wohnung installieren, sofern der Platz vorhanden ist und idealerweise das Warmwasser ebenfalls erst in der Wohnung erhitzt wird.

Ist dies nicht der Fall, gibt es inzwischen kleine Enthärtungsanlagen in Form von Kartuschen, die direkt vor dem Wasserhahn installiert werden können. Oder aber man arbeitet mit einem Filterkrug, in dem zumindest ein Teil des Wassers – etwa für die Kaffeemaschine oder zum Trinken – vor dem Einsatz enthärtet wird.

Wasserenthärtung im Stockwerkeigentum: So geht’s

Nicht nur Haus-, auch Stockwerkeigentümer können eine Wasserenthärtungsanlage einrichten lassen. Sie sind dabei sogar im Vorteil, da sie sich die Kosten mit anderen teilen. Schwieriger wird es, wenn nicht alle Parteien mitmachen wollen.
Damit profitieren alle gleichermassen von weniger Kalk und beteiligen sich auch gemeinsam an den Kosten.

Ob Ein- oder Mehrfamilienhaus: Im Grundsatz unterscheidet sich die Wasserenthärtung kaum. Einzig die Dimensionierung sollte entsprechend angepasst werden, damit für mehrere Haushalte immer genügend enthärtetes Wasser vorhanden ist. Auch braucht es die Zustimmung der Stockwerkeigentümer gemäss dem jeweiligen Reglement.

Anschliessend wird die Wasserenthärtungsanlage meist direkt nach dem Hauptwasserzähler eingebracht – so ist sämtliches Wasser für alle Parteien noch vor dem Wassererwärmer sowie der Verteilung im gesamten Haus enthärtet. Damit profitieren alle gleichermassen von weniger Kalk und beteiligen sich auch gemeinsam an den Kosten.

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Separate Lösungen für Wohnungen

Schwieriger wird es, wenn die Stockwerkeigentümergemeinschaft die Einwilligung nicht erteilt. Ganz verzichten auf enthärtetes Wasser muss man trotzdem nicht. Zum einen lässt sich eine Anlage auch in einer Wohnung installieren, sofern der Platz vorhanden ist und idealerweise das Warmwasser ebenfalls erst in der Wohnung erhitzt wird.

Ist dies nicht der Fall, gibt es inzwischen kleine Enthärtungsanlagen in Form von Kartuschen, die direkt vor dem Wasserhahn installiert werden können. Oder aber man arbeitet mit einem Filterkrug, in dem zumindest ein Teil des Wassers – etwa für die Kaffeemaschine oder zum Trinken – vor dem Einsatz enthärtet wird.

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