Sogar in der Verfassung wird auf Trinkwasser Bezug genommen, beziehungsweise auf Lebensmittel, als welches auch Trinkwasser gilt. Anschliessend folgen Gesetze und Verordnungen, in denen von der Aufbereitung über die Bereitstellung bis zur Qualität von Trinkwasser Vorgaben gemacht werden. Dass diese eingehalten werden, dafür sind die Wasserversorger zuständig, kontrolliert grösstenteils von den Kantonen beziehungsweise von Laboratorien im Auftrag der Kantone. Deren Verantwortung aber endet an der Haustüre oder besser gesagt beim Wasserzähler. Und dann?
Die Gefahren
Zwar müssen auch jene Unternehmen Richtlinien befolgen, welche die Wasserleitungen innerhalb des Hauses planen, installieren und in Betrieb nehmen. Die grundsätzliche Verantwortung für die hausinternen Leitungen aber liegt beim Hausbesitzer, egal ob man selber drin wohnt oder Vermieter ist. Das betrifft vor allem auch den Betrieb. Denn mit den Jahren kann so einiges passieren, was die Hygiene beeinflusst. Alte Metallleitungen zum Beispiel sind anfällig für Rost, dessen Ablagerungen sich mit dem Trinkwasser vermischen können und ein Anzeichen für allenfalls weitere, unliebsame Inhaltsstoffe sind. Auch Kalk kann eine Gefahr sein, weil sich dort Bakterien ansammeln. Steht Wasser ausserdem zu lange, können sich ebenfalls Stoffe im Trinkwasser ablagern und/oder Keime unkontrolliert vermehren.
Die Lösungen
Um diese Risiken zu minimieren, gilt es bereits bei der Planung und Installation auf Fachpersonen zu setzen. Werden im Rahmen von Sanierungen Wasserleitungen stillgelegt, müssen sie zurückgebaut werden, damit das stehende Wasser darin nicht zum Paradies für Keime wird. Das regelmässige Erhitzen des Wassers im Boiler auf über 60 Grad schützt vor Legionellen. Und nicht zuletzt sollten Wasserleitungen regelmässig auf Schäden und Verkalkungen überprüft und gewartet werden, inklusive Boiler!