Eine Enthärtungsanlage darf nur durch eine Fachperson gewartet werden.

Entkalkungsanlage: Wartung nicht vergessen

Die Trinkwasserqualität und die Funktion der Anlage sind nur mit einem regelmässigem Service gesichert.

Der Vorteil von enthärtetem Wasser ist unbestritten. Doch eines sollte man dabei nie vergessen: Durch eine Entkalkungsanlage fliesst unser wichtigstes Lebensmittel – Trinkwasser. Damit Anlagen nicht zur Keimschleuder werden, sind regelmässige Desinfektion und Wartung Pflicht.

Es empfiehlt sich, das Harzbett alle drei bis vier Tage zu regenerieren und ebenfalls regelmässig zu desinfizieren. Qualitativ hochwertige Enthärtungsanlagen führen daher mindestens einmal wöchentlich – automatisch – eine Zwangsregeneration durch. Mit dieser Massnahme braucht man sich nie Sorgen um die Trinkwasserqualität zu machen.

Trinkwasserhygiene ungenügend

Leider ist die regelmässige Desinfektion jedoch keine Selbstverständlichkeit: 2017 hat das Laboratorium des Kantons Thurgau eine Untersuchung zur Qualität von Trinkwasser aus Enthärtungsanlagen durchgeführt. Dazu untersuchte man Leitungswasser-Proben aus 23 Privathäusern und Schulen. Es zeigte sich, dass in jeder vierten Probe der gesetzlich festgelegte Höchstwert für Keime überschritten wurde. Im gravierendsten Fall gar um das 600-Fache.

Entkalkungsanlage: Wartung nicht vergessen
© Foto von Atlis AG

Nur sicher durch Warten

Die automatische Desinfektion funktioniert nur, wenn eine Enthärtungsanlage gut und regelmässig unterhalten wird. Ist dies nicht der Fall, nimmt ihre Leistungsfähigkeit ab, sie desinfiziert und enthärtet dann nicht mehr ausreichend.

Den Keimgehalt im Trinkwasser können Kundinnen und Kunden – im Gegensatz zur Wasserhärte – nicht selbst messen. Der SVGW (Schweiz. Verband des Gas- und Wasserfachs) sowie der Dachverband Aqua Suisse empfehlen daher, Enthärtungsanlagen einmal jährlich durch eine Fachperson warten zu lassen. Nur so bleibt die Funktionssicherheit gewährleistet.

Vorteil Tablettensalz

Bei Einfamilienhäusern lässt sich das Wartungsintervall teilweise auf zwei Jahre verlängern. Dies insbesondere dann, wenn Tablettensalz verwendet wird: Aufgrund dessen hohen Reinheit wird die Enthärtungsanlage weniger stark belastet. Wichtig ist jedoch, dass Serviceumfang und Wartungsintervall mit einer Fachperson abgesprochen und stets von einer solchen durchgeführt wird.

INFO

Trinkwasserhygiene: Betreiber in der Verantwortung

Ab dem Wasserverteiler bzw. ab dem Wasserzähler sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Gesetzes wegen selbst verantwortlich für die Qualität ihres Trinkwassers und müssen bei Schäden geradestehen. Dabei geht es nicht nur um die Trinkwasserhygiene im Haus: Es ist möglich, dass von einer stark verunreinigten Anlage Keime zurück ins Gemeindenetz gelangen – man spricht von einer sogenannten Rückkontamination. In diesem Falle sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haftungspflichtig.

Entkalkungsanlage: Wartung nicht vergessen

Die Trinkwasserqualität und die Funktion der Anlage sind nur mit einem regelmässigem Service gesichert.
Eine Enthärtungsanlage darf nur durch eine Fachperson gewartet werden.

Der Vorteil von enthärtetem Wasser ist unbestritten. Doch eines sollte man dabei nie vergessen: Durch eine Entkalkungsanlage fliesst unser wichtigstes Lebensmittel – Trinkwasser. Damit Anlagen nicht zur Keimschleuder werden, sind regelmässige Desinfektion und Wartung Pflicht.

Es empfiehlt sich, das Harzbett alle drei bis vier Tage zu regenerieren und ebenfalls regelmässig zu desinfizieren. Qualitativ hochwertige Enthärtungsanlagen führen daher mindestens einmal wöchentlich – automatisch – eine Zwangsregeneration durch. Mit dieser Massnahme braucht man sich nie Sorgen um die Trinkwasserqualität zu machen.

Trinkwasserhygiene ungenügend

Leider ist die regelmässige Desinfektion jedoch keine Selbstverständlichkeit: 2017 hat das Laboratorium des Kantons Thurgau eine Untersuchung zur Qualität von Trinkwasser aus Enthärtungsanlagen durchgeführt. Dazu untersuchte man Leitungswasser-Proben aus 23 Privathäusern und Schulen. Es zeigte sich, dass in jeder vierten Probe der gesetzlich festgelegte Höchstwert für Keime überschritten wurde. Im gravierendsten Fall gar um das 600-Fache.

Entkalkungsanlage: Wartung nicht vergessen
© Foto von Atlis AG

Nur sicher durch Warten

Die automatische Desinfektion funktioniert nur, wenn eine Enthärtungsanlage gut und regelmässig unterhalten wird. Ist dies nicht der Fall, nimmt ihre Leistungsfähigkeit ab, sie desinfiziert und enthärtet dann nicht mehr ausreichend.

Den Keimgehalt im Trinkwasser können Kundinnen und Kunden – im Gegensatz zur Wasserhärte – nicht selbst messen. Der SVGW (Schweiz. Verband des Gas- und Wasserfachs) sowie der Dachverband Aqua Suisse empfehlen daher, Enthärtungsanlagen einmal jährlich durch eine Fachperson warten zu lassen. Nur so bleibt die Funktionssicherheit gewährleistet.

Vorteil Tablettensalz

Bei Einfamilienhäusern lässt sich das Wartungsintervall teilweise auf zwei Jahre verlängern. Dies insbesondere dann, wenn Tablettensalz verwendet wird: Aufgrund dessen hohen Reinheit wird die Enthärtungsanlage weniger stark belastet. Wichtig ist jedoch, dass Serviceumfang und Wartungsintervall mit einer Fachperson abgesprochen und stets von einer solchen durchgeführt wird.

INFO

Trinkwasserhygiene: Betreiber in der Verantwortung

Ab dem Wasserverteiler bzw. ab dem Wasserzähler sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Gesetzes wegen selbst verantwortlich für die Qualität ihres Trinkwassers und müssen bei Schäden geradestehen. Dabei geht es nicht nur um die Trinkwasserhygiene im Haus: Es ist möglich, dass von einer stark verunreinigten Anlage Keime zurück ins Gemeindenetz gelangen – man spricht von einer sogenannten Rückkontamination. In diesem Falle sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haftungspflichtig.

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ja, ich will eine Entkalkungsanlage von KalkMaster