Vor der Anschaffung einer Entkalkungsanlage kann es sich lohnen, beim Nachbarn anzuklopfen. Vor allem im Stockwerkeigentum ist eine grössere Anlage im Keller oft sinnvoller und kostengünstiger als Einzellösungen. Aber auch bei Doppel- oder Reiheneinfamilienhäusern macht es sich bezahlt, wenn Anschaffungs- und Unterhaltskosten geteilt werden. Voraussetzung für eine geteilte Wasserenthärtung ist jedoch eine gemeinsame Hausanschlussleitung inklusive Wasserzähler. Dies weil eine Enthärtungsanlage erst nach dem Wasserzähler installiert wird, also in der eigenen Hausinstallation.
