In den Ionenaustauscher-Kartuschen von Enthärtungsanlagen können sich bei mangelhafter Pflege mit der Zeit Keime bilden. Sie mindern die Trinkwasserqualität. Allerdings handelt es sich hier um ein Problem, das in der Schweiz eigentlich gar nicht auftreten dürfte: Hierzulande müssen Wasserenthärtungsanlagen per Gesetz mit einer Desinfektionseinrichtung ausgestattet sein.
Schwarze Schafe gefährden Gesundheit
Die Desinfektionseinrichtung verhindert effektiv, dass sich auf dem Ionenaustauscher-Harz Bakterien und Pilze vermehren. Entgegen den Vorschriften verkaufen Anbieter in der Schweiz jedoch auch Anlagen, die keine oder keine normgerechte Desinfektionseinrichtung eingebaut haben. Wer eine solche Enthärtungsanlage einbaut, gefährdet die Gesundheit – während Qualitätsanlagen keinen negativen Einfluss auf die Trinkwasserhygiene haben.
Zertifikat verlangen
Die Vorschriften sind klar: Der Schweizerische Verband des Gas- und Wasserfachs (SVGW) schreibt eine Zwangsregeneration alle sieben Tage, der Deutsche Verband des Gas- und Wasserfachs (DVGW) sogar alle 4 Tage vor – auch während Abwesenheit, wenn kaum oder gar kein Wasser verbraucht wird.
Auf was sollte man beim Kauf einer Wasserenthärtungsanlage achten? Empfehlenswert ist ein Zertifikat des SVGW oder DVWG. Ein solches gewährleistet die technische Qualität einer Anlage. Zudem sollte man einen Anbieter wählen, der mittels Service-Abo die gleichbleibende Qualität der Enthärtungsanlage – und damit des Trinkwassers – gewährleistet und einem die Verantwortung dafür abnimmt.