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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Atlis AG, 4500 Solothurn

1. Allgemeines

Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit aller nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die Vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersandt werden. Anderslautende Vereinbarungen sind nur verbindlich, sofern wir diese schriftlich bestätigen. Diese Bedingungen gelten ab 1.12.2020 und ersetzen alle unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Bestellungen

Um jeglichen Irrtum bei Lieferungen zu vermeiden, bitten wir unsere Kundschaft, den gewünschten Artikel nach den Bezeichnungen und Nummern, wie sie in den Preislisten und Offerten angeführt sind, genau zu bezeichnen. Nicht auf der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet. Personen, die bei uns namens Dritter Ware abholen, haben einen von diesen rechtsgültig unterzeichneten Bestellschein oder eine gleichwertige Ermächtigung mitzubringen. Bei deren Fehlen gilt unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragen.

3. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gelten die durch uns bestätigten Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind rein netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Faktura zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden alle Folgekosten, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. ab dem 31. Tag nach Fakturadatum ohne Mahnung berechnet. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen und anderen Gegenansprüchen nicht zurückhalten. Für Mahnungen werden folgende Umtriebsspesen ab der 2. Mahnung in Rechnung gestellt: 2. Mahnung CHF 25.00, 3. Mahnung CHF 50.00 exkl. MWST. 

4. Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab Lager Solothurn, exklusive Verpackung, Transport, Versand und Mehrwertsteuer. Preisfehler und Änderungen vorbehalten. Es gilt der am Liefertag gültige Verkaufspreis.

5. Rücktritt, Sicherheitsleistung

Wird der Kunde nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug, so können wir ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung von der Leistung rechtsgenügender Sicherheiten abhängig machen. Wir können auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir bleiben immer Eigentümer der gesamten Lieferung bis der Kunde die Zahlungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig geleistet hat.

6. Pläne und Zeichnungen

Diese stehen unter Urheberschutz, sind unser Eigentum und dürfen daher weder kopiert, abgezeichnet, verwertet, noch Drittpersonen überlassen werden. Unsere Angaben über Masse, Gewichte, Leistungen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Sämtliche Angaben in den Preislisten und den Angeboten können von uns ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Konstruktive Verbesserungen oder Änderungen bleiben vorbehalten, solange die Qualität und die Funktion der Lieferung gewährleistet bleiben.

7. Versand

Die Lieferung erfolgt ab unserem Haus (ab Werk) und geht zu Lasten und auf Risiko (auch bei allfälliger Frankozustellung) des Kunden. Die Versandart wird, sofern nichts Spezielles vereinbart ist, durch uns bestimmt. Nutzen und Gefahr gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur, zum Kunden über. Verzögert sich die Übergabe auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Die Waren sind sofort nach Erhalt in verschliessbaren und trockenen Räumen aufzubewahren. Allfällige Transportschäden sind uns umgehend, spätestens aber innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

8. Lieferungen

Wir verpflichten uns alles zu tun, um bestätigte Termine einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden aber nicht, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schadenforderungen zu stellen. Höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, Naturereignisse, Katastrophen usw. bei uns oder bei unseren Lieferanten entbinden uns ganz von unseren Lieferverpflichtungen ohne Schadenersatzleistungen an den Kunden. Bei Bestellungen auf Abruf behalten wir uns vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufs herzustellen.

9. Lieferumfang

Der Lieferumfang ist verbindlich in unseren Auftragsbestätigungen festgehalten. Für die Richtigkeit der Werte, Anforderungen, Gegebenheiten und Annahmen durch den Bauherrn haften wir nicht. Folgende Arbeiten gehören nicht zur Montage und Inbetriebsetzung: Spitz- und Maurerarbeiten, Wasserzu- und Ablaufleitungen, Sanitäre Heizungs- und lufttechnische Installationen, Plättli- und Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten, Elektroarbeiten etc. Erforderliches Hilfspersonal, Lift- und Krananlagen, Beleuchtung, Mieten für Spezialwerkzeug müssen vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, oder gehen zu dessen Lasten. Grundsätzlich werden jedoch diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich nach unserem Urteil für den Kunden als zweckmässig erweisen.

10. Abnahme des Werkes

Der Kunde hat das montierte Werk nach dessen Fertigstellung oder die gelieferte Ware nach Erhalt zu prüfen und Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen und Terminen.

11. Reklamationen

Diese müssen uns im Bezug auf Qualität, Stückzahl, Bestellungskonformität innert 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Nach dieser Frist gilt die Ware als angenommen und die Rechnung akzeptiert. Zeigen sich jedoch wesentliche Mängel, so werden diese Mängel in einer Frist, die gemeinsam festgelegt wird, behoben. Schäden, die während dem Transport eintreten, sind vom Kunden direkt und ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.

12. Garantie, Haftungsausschluss

Vorausgesetzt, dass unsere Zahlungsbedingungen und die Betriebshinweise vom Kunden eingehalten werden, gewähren wir die im Angebot aufgeführte Garantiefrist ab Lieferdatum. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur in unserem Werk beheben. Über die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere Auswechslungskosten und Frachten werden nicht übernommen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen. Wenn jedoch aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Kunden vorgenommen werden muss, übernehmen wir nur nach vorangehender schriftlicher Absprache und unserer Freigabe die nachzuweisenden Kosten. Für jede Art von Schäden, die infolge unsachgemässer Installation und Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien oder natürlicher Abnützung entstanden sind, kommen wir nicht auf. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Wartung entstehen. Für Apparate, die einem anderen Verwendungszweck oder für andere Leistungsbereiche als von uns vorgesehen dienen, wird keine Garantie übernommen. Im Weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, die durch Einsatz von unzulässigen Medien und unsachgemässen Massnahmen verursacht werden. Es wird nur Garantie gewährt, wenn die Montage und der Betrieb der Anlage gemäss den in der Auftragsbestätigung und in den technischen Unterlagenfestgehaltenen Betriebswerten entsprechen. Eine Haftung unsererseits für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

13. Spezielle Bedingungen für Benutzer Vereinbarungen, KalkMaster Abos und Kauf PRO

Bei Benutzer Vereinbarungen (BV), KalkMaster Abos und Kauf PRO  gilt während der ganzen Vertragslaufzeit eine erweiterte Garantie, welche auch die Störungsbehebung und Ersatzteile beinhaltet. Störungen werden kostenlos behoben, sofern der Kunde die Anlage sachgemäss betreibt und die Störung rechtzeitig gemeldet wurde. Zu den Pflichten des Kunden gehören bei einer Anlage, die zur Verfügung gestellt wurde: Wöchentliche optische Kontrolle der Anlage(n), Meldung von Störungen spätestens 1 Tag nach deren Entdeckung und Kontrolle des Wasserverbrauchs über den Hauswasserzähler. Folgeschäden (z.B. erhöhter Wasserverbrauch) werden höchstens bis zu einem normalen Wochenverbrauch zurückerstattet. Möglichen Schäden durch Undichtigkeiten ist gegebenenfalls durch eine Leckalarmsonde oder AquaStopp zu begegnen. Die Ergreifung solcher Massnahmen liegt in der Verantwortung und Beurteilung des Kunden. Wir unterstützen den Kunden bei Bedarf gerne. Grundsätzlich gelten die durch uns bestätigten Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind rein netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Faktura zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden alle Folgekosten, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. ab dem 31. Tag nach Fakturadatum ohne Mahnung berechnet. Der Kunde ist nicht berechtig, Zahlungen wegen Beanstandungen und anderen Gegenansprüchen zurückzuhalten. Wird der Kunde nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen im Verzug, können wir ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten oder weitere Dienstleistungen von rechtsgenügenden Sicherheiten abhängig machen. Wir können auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wird die Benutzer Vereinbarung vor Ablauf der Vertragsdauer von uns aufgelöst, wird die Anlage innert Wochenfrist gegen Verrechnung durch uns ausgebaut. Der Kunde gewährt uns dazu umgehend Zutritt zum Anlagestandort. Bei Benutzer Vereinbarungen (BV) und KalkMaster Abos bleiben wir immer Eigentümer der Anlage. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf die Anlage nach Ablauf oder nach Auflösung des Vertrags.

14. Umtausch

Rücksendungen jeglicher Art werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diese müssen innert 8 Tagen nach Warenempfang auf Kosten des Kunden erfolgen, versehen mit Begleitpapieren und Referenzangabe unserer Lieferscheinnummer und des Fakturadatums. Fehlen uns diese Details, so ist uns eine Identifikation der Ware unmöglich und wir können zu unserem Bedauern keine Gutschrift erteilen. Für Umtriebe, Kontroll- und Prüfkosten wird ein Abzug von mindestens 15% auf den Warenwert vom gutgeschriebenen Betrag abgezogen. Für Schäden jeglicher Art an gelieferter Ware haftet der Kunde bis zur Rückgabe, d.h. Eintreffen der Ware bei uns. Beschädigte Ware gilt als verkauft und wird berechnet. Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich prinzipiell nur auf einwandfreie, ungebrauchte Teile in Originalverpackung.

15. Annullierung eines Auftrags

Erteilte Aufträge können grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei gängigen Artikeln stehen Ausnahmen aus Kulanzgründen in unserem Ermessen, wobei die entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen sind.

16. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Wenn Sie von uns Waren oder Dienstleistungen erwerben und hierbei Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen, kann diese in der Folge durch uns für den Versand eines Newsletters verwendet werden. In einem solchen Fall wird über den Newsletter ausschliesslich Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen versendet. Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschliesslich für den Versand des Newsletters verwendet.

17. Recht

Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz.

Stand Dezember 2021

Atlis AG, Schlössliweg 4, 4500 Solothurn, T 032 628 28 00, F 032 628 28 01, info@atlis.ch, www.atlis.ch